Errichtung eines Denkmales zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge in Schlangen Reviewed by Heinz Wiemann on . Aus der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinde Schlangen-Haustenbeck   Anno 1867 lebten 1.125 Juden in Lippe (Gesamteinwohnerzahl: 113.118). Im gleic sfsdfsdfsdf Aus der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinde Schlangen-Haustenbeck   Anno 1867 lebten 1.125 Juden in Lippe (Gesamteinwohnerzahl: 113.118). Im gleic Rating: 0

Errichtung eines Denkmales zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge in Schlangen

Aus der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinde Schlangen-Haustenbeck

 

Anno 1867 lebten 1.125 Juden in Lippe (Gesamteinwohnerzahl: 113.118). Im gleichen Jahr wohnten 21 Juden in Schlangen (Gesamteinwohnerzahl: um 1.500) und fünf in Haustenbeck (Gesamteinwohnerzahl: um 1.000). In Kohlstädt waren keine jüdischen Einwohner ansässig.
In einem Bericht des Amtes Horn vom 20. April 1867 heißt es: „Die jüdische Gemeinde in Schlangen ist genötigt, eine neue Synagoge zu bauen, weil das dazu bisher genutzte Zimmer sehr baufällig und von dem Eigentümer gekündigt ist. Die Kosten des bereits begonnenen Baues werden sich auf fast 2.000 Reichstaler belaufen.“

Die jüdische Gemeinde in Schlangen bestand 1867 aus sechs Haushalten: B. Meier, M. Meier, A. Grünewald, M. Grünewald. Aus Haustenbeck kamen die Einwohner Kuhlemeier und Borgzinner hinzu.

Bereits im Februar 1867 hatte der Kolon Lüning Nr. 37 in Schlangen der „Judenschaft“ ein 134 Quadratmeter umfassendes Grundstück verkauft. Es lag imeiein östlichen Bereich seines Kampes und war durch Göbels Graben mit der Hauptstraße sowie der Detmolder Straße verbunden. Die jüdische Gemeinde Schlangen-Haustenbeck war klein. So entstand ein verhältnismäßig klein bemessenes Bauwerk. Das Gebäude war jedoch mit allem ausgestattet, was zu einer Synagoge gehört.

 

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Die 1867 errichtete Synagoge, zusammen mit der 1970 für den Verkehr freigegebenen Kohlstädter Straße eingezeichnet in einem Ortsplan aus dem Jahr 1824. Der Weg, Göbels Graben genannt, begann 1824 zwischen den Kolonaten Lüning Nr. 37 und Schwärter Nr. 65. Er mündete zwischen Göbel Nr. 36 und der Scheune Fleckenstein Nr. 85 auf die Detmolder Straße.
Die heutigen Straßennamen dienen der Orientierung.

 

 

Zeitweise besuchten auch Juden aus Lippspringe regelmäßig den Gottesdienst in Schlangen.

1932/33 lebten 25 Juden in Schlangen und fünf in Haustenbeck. Um 1933 fand der letzte Gottesdienst in der Synagoge statt. In der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft wanderten jüdische Einwohner der Dörfer Schlangen und Haustenbeck aus oder wurden in Konzentrationslager deportiert und dort umgebracht. Ein Überlebender kehrte 1945 in seinen Geburtsort zurück.

„Den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus der Gemeinde Schlangen“ wurde 1963 ein Denkmal geweiht. Es steht auf dem jüdischen Friedhof an der Gartenstraße.

1937 kauften die Besitzer der alten Stätte Lüning Nr. 37 die Synagoge und bauten sie 1938 zu einem Einfamilienwohnhaus um. Die Außenmauern blieben erhalten.

In den 1960er Jahren geriet das Bauwerk in die „Verkehrsfläche der neuen Trasse der Bundesstraße 1“. Die Gemeinde Schlangen erwarb das Haus sowie das kleine Grundstück und veranlasste im Juli 1973 den Abbruch der ehemaligen Synagoge.

 

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Bild links: Im Zusammenhang mit dem Antrag zum Umbau zu einer Wohnung zeichnete Maurermeister Heinrich Fleege 1938 die südliche Seitenansicht der 1867 errichteten Synagoge der jüdischen Gemeinde Schlangen-Haustenbeck. In der Reichspogromnacht des 9./10. November 1938 blieb das umgebaute und be-reits bewohnte Haus unbeschädigt.
Bild rechts: Längsschnitt durch die 1867 errichtete Synagoge vor dem Umbau.

Ein Denkmal zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge in Schlangen

 

Im Juni 2013 richteten die Erben des Nachlasses Lüning, Karl-Heinz Schäfer und Klaus Schäfer, ein Schreiben an den Schlänger Bürgermeister. In dem Brief heißt es u. a.: „Im Jahre 1973 wurde die 1867 errichtete und 1938 zu einem Wohnhaus umgebaute Synagoge in Schlangen abgebrochen. Bruchstücke des Gebäudes in Form von Sandsteinplatten wurden auf Veranlassung unseres Onkels Adolf Lüning zurückgelegt …

Hiermit beantragen wir das Einverständnis der Gemeinde Schlangen für die Errichtung eines Denkmales zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge. Erinnert werden soll zugleich an die ehemalige jüdische Gemeinde und ihre Geschichte …

Nach Möglichkeit sollte das Denkmal auf dem Gelände der ehemaligen Synagoge (östlich der Kohlstädter Straße, südlich des REWE-Parkplatzes) oder in der unmittelbaren Nachbarschaft errichtet werden …

Wir haben Herrn Heinz Wiemann, Dorsten, mit der Leitung der Projektausführung beauftragt …“

Heinz Wiemann, der unentgeltlich arbeitet, bemühte sich im Juni 2013 bereits u. a. um die Lösung von Gestaltungsfragen, um Mitarbeiter und um Spenden. Karl-Heinz Schäfer und Klaus Schäfer brachten und bringen sich ebenfalls ein.

Bürgermeister Ulrich Knorr begrüßte das Bürgerprojekt und sicherte Förderung von Seiten der Gemeinde Schlangen zu.

 

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Die segnenden Priesterhände als Symbol auf einem Grabstein des jüdischen Friedhofes in Krefeld.

Die Erfüllung des Wunsches, die aus der ehemaligen Synagoge überlieferten Bruchstücke der Sandsteinplatten zu Bestandteilen des Denkmales werden zu lassen, erwies sich zunächst als schwierig. Der Vorschlag des Steinmetzmeisters Bernd Rohde aus Schlangen, die historischen Platten in Anlehnung an den sogenannten Priestersegen zu einem Symbol der segnenden Hände zusammenzufügen, stieß dann auf allgemeine Zustimmung.

Der Priestersegen (Aaronitischer Segen), bei dessen Wortlaut es sich um den ältesten Segensspruch der Bibel handelt, war und ist Bestandteil des jüdischen wie auch des christlichen Gottesdienstes:

„Der Herr segne dich und behüte dich; der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; der Herr erhebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.“

Der Aaronitische Segen wird im jüdischen Gottesdienst heute allerdings nur noch an Feiertagen erteilt. Zum Priestersegen im jüdischen Gottesdienst gehören die zu einer bestimmen Haltung erhobenen Hände des Priesters: Die beiden Hände mit gespreizten Fingern zeigen nach oben. Die Kuppen der Daumen berühren sich. Als Symbol sind Darstellungen dieser segnenden Hände besonders auf Grabsteinen anzutreffen.

Das Denkmal kann auf dem Grund und Boden der ehemaligen Synagoge errichtet werden.

 

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Annäherung an das Denkmal zur Erinnerung an die Synagoge in Schlangen.

 

Für den Sockel werden Ziegelsteine verwendet, die denen der ehemaligen Synagoge gleichen.

Nach den jetzigen Planungen ist vorgesehen vor dem Denkmal eine metallene Platte auf einem niedrigen Steinpult anzubringen.

Beschriftung der Tafel:

„Zur Erinnerung an die Synagoge in Schlangen

errichtet 1867 – umgebaut 1938 – abgebrochen 1973.“

Weitere Hinweise (u. a. auch auf den Priestersegen) wird eine in Sichtweite aufgestellte Informationstafel des historischen Rundwanderweges in Schlangen vermitteln. Der Blick auf das Denkmal soll durch die Informationstafel nicht behindert werden.

Maße des Denkmales (nach dem jetzigen Stand): Länge: 1,60 m,

Breite: 1,10 m, Höhe: 1,80 m.

 

Förderer willkommen

Nach dem gegenwärtigen Stand unterstützen das Projekt durch Spenden außer den beiden Hauptförderern Karl-Heinz Schäfer (Lemgo) und Klaus Schäfer (Horn-Bad Meinberg):

Schuhhaus Dreier (Schlangen), Ev.-Ref. Kirchengemeinde Schlangen, Eichen-Apotheke (Schlangen), Förderverein Ortsgeschichte Schlangen, Goeken Backen/Dorfcafe (Schlangen), Heimatverein Bad Lippspringe, Heimat- und Verkehrsverein Schlangen, Kath. Kirchengemeinde St. Marien Schlangen, Landesverband Lippe/Kulturagentur (Detmold), Lippische Landeskirche Detmold, Marita Lüning (Bremen), Bäckerei/Feinkost Nowosad (Schlangen), Werbeberatung Reinhard Peukert (Bad Lippspringe), Günther Rohde (Schlangen),  REWE-Markt Schöttler OHG (Schlangen), Sparkasse in Schlangen, Apotheke Vornewald (Schlangen), Volksbank Schlangen, Heinz Wiemann (Dorsten).

Allen sei schon an dieser Stelle herzlich gedankt. Die Förderer werden auch auf der zum Denkmal gehörenden Informationstafel genannt. Weitere Spender sind herzlich willkommen.

 

Spenden:

Förderverein Ortsgeschichte

Sparkasse Detmold-Schlangen

Konto-Nr.: 48 200 002

Bankleitzahl: 47 650 130

Verwendungszweck: Synagogendenkmal

 

Spendenquittungen werden ausgestellt.

Wer mit der Veröffentlichung seines Namens bzw. des Namens seines Unternehmens nicht einverstanden ist, wird gebeten, dem Verwendungshinweis Synagogendenkmal ein N hinzuzufügen.

 

H.W.

(Publiziert am 20. August 2014)

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